RB Leipzig ist für die EL/CL startberechtigt!

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Jupp
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Re: Wäre RB Leipzig für europäischen Wettbewerb startberecht

Beitrag von Jupp » Mi Feb 22, 2017 9:36 am

Fanblock-Gänger hat geschrieben:
EisenerBulle hat geschrieben:Bin mir sicher dass (wenn es so kommen sollte) es einen schicken Rechtsstreit geben wird.
Ich bin mir sicher, dass es KEINEN geben wird.
Der Vorsprung von RBS in der Liga ist übrigens nicht üppig.
Ein Rechtsstreit dauert deutlich zu lang, da die Qualifikationsrunden ja schon sehr zeitig beginnen. Würde mit Salzburg oder Leipzig ein Teilnehmer entfallen, hat das ja Auswirkungen auf alle weiteren Vereine.

VW hat Anteile von mehr als 30% eigtl. nur beim VfL Wolfsburg. Insofern passt das mit den Regeln. Bei uns dürfte Red Bull mehr als 30% des Etats ausmachen, weshalb sie laut Regel starken Einfluss haben. Wenn ich richtig liege, ist Red Bulll in Salzburg mittlerweile nur noch Sponsor. Da ist die Frage, ob man den Red Bull-Anteil auf unter 30% drücken konnte.
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RaBaSpo
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Re: Wäre RB Leipzig für europäischen Wettbewerb startberecht

Beitrag von RaBaSpo » Mi Feb 22, 2017 9:37 am

Mir war irgendwie unterschwellig klar, dass es zu solchen Querelen kommen wird.
Fakt ist, dass der Verein RB Leipzig trotz mehrerer Sponsoren größtenteils noch an der Kohle von Dietrich Mateschitz hängt. Um bei der UEFA anerkannt zu werden, muss Red Bull sämtliche Sonderprivilegien abgeben und darf nur noch als unser Hauptsponsor auftreten. Andernfalls könnte das übel enden.
Bei der Gelegenheit fällt uns auch ein bisschen die Transferpolitik der letzten Jahre auf die Füße, da die Hälfte unserer Bundesligamannschaft einst in Salzburg gekickt hat. Trotz der guten Spieler die von dort zu uns kamen fühle ich mich diesbezüglich verarscht, da Rangnick immer wieder davon quasselte, Nachwuchsspieler aus unserem Leistungszentrum integrieren zu wollen. Mir kommt es vor als wird das NLZ nur als Vorwand betrieben...

Wir müssen um in die UCL oder UEL zu kommen uns von Red Bull faktisch loseisen. Und das werden die Vereinsoberen um jeden Preis verhindern wollen. Also können wir uns schonmal von Europapokal in Leipzig was das betrifft verabschieden.
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Re: Wäre RB Leipzig für europäischen Wettbewerb startberecht

Beitrag von Wuppertaler » Mi Feb 22, 2017 9:47 am

Nett, dass man einerseits behauptet, RB hat bei RBS nur noch einen stinknormalen Sponsorenvertrag und man somit von RBL unabhängig ist und gleichzeitig darüber nachdenkt, ob es ein Szenario gibt, dass RBS verzichtet (oder wie FBG andeutet absichtlich die Meisterschaft vergeigt, um das Problewm aus der Welt zu schaffen - zumindest verstehe ich FBG so). BTW: was ist eigentlich mit dem teuren Nachwuchszentrum in Salzburg? Wem gehört das und das Stadion? Kann mir nicht so recht vorstellen, dass Mateschitz es bezahlt und dann einem Verein schenkt, den er nur noch jährlich mit xx Mio. für Trikot- und Stadionnamen sponsort aber ansonsten nicht mehr durchregieren kann. Wer ist bei RBS eigentlich Vereinsmitglied? Auch nur RB-Angestelte und Anwälte aus dem RB-Umfeld?
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Re: Wäre RB Leipzig für europäischen Wettbewerb startberecht

Beitrag von FaulerZauber » Mi Feb 22, 2017 9:51 am

RaBaSpo hat geschrieben:Mir war irgendwie unterschwellig klar, dass es zu solchen Querelen kommen wird.
Fakt ist, dass der Verein RB Leipzig trotz mehrerer Sponsoren größtenteils noch an der Kohle von Dietrich Mateschitz hängt. Um bei der UEFA anerkannt zu werden, muss Red Bull sämtliche Sonderprivilegien abgeben und darf nur noch als unser Hauptsponsor auftreten. Andernfalls könnte das übel enden.
Bei der Gelegenheit fällt uns auch ein bisschen die Transferpolitik der letzten Jahre auf die Füße, da die Hälfte unserer Bundesligamannschaft einst in Salzburg gekickt hat. Trotz der guten Spieler die von dort zu uns kamen fühle ich mich diesbezüglich verarscht, da Rangnick immer wieder davon quasselte, Nachwuchsspieler aus unserem Leistungszentrum integrieren zu wollen. Mir kommt es vor als wird das NLZ nur als Vorwand betrieben...

Wir müssen um in die UCL oder UEL zu kommen uns von Red Bull faktisch loseisen. Und das werden die Vereinsoberen um jeden Preis verhindern wollen. Also können wir uns schonmal von Europapokal in Leipzig was das betrifft verabschieden.
Unsinn, in Leipzig müsste sich gar nichts ändern, die Grenze setzt da lediglich das FFP, das dürfte man recht gut im Blick haben.

Das Problem ist, ob es einen bestimmenden Einfluss auf Salzburg gibt. Formal nein. Der Red Bull Anteil dort ist kaum mehr der Rede wert, da sich Salzburg sehr weitgehend über Transfereinnahmen refinanziert.

Dass Spieler von Salzburg kommen, ist ebenfalls kein Problem (sonst wäre Dortmund neben Bayern in der CL auch nicht möglich :lol: ), die Frage ist, ob Salzburg über die Transferentscheidung selbst bestimmen kann. Formell selbstverständlich. Dass es faktisch anders sein soll, wird mit gerichtsfesten Fakten jedenfalls nicht zu belegen sein.

Sollte die UEFA, was ich mir nicht vorstellen kann, RBL den Start verweigern, wird es zu einer Klage kommen.
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Re: Wäre RB Leipzig für europäischen Wettbewerb startberecht

Beitrag von Das_ist_die Wahrheit » Mi Feb 22, 2017 9:53 am

Was mich eher interessiert ist, wie es mit dem Financial Fairplay bei Leipzig aussieht. Mehr Geld auszugeben als eingenommen wird hat ja auCh schon zu Sanktionen bei dem ein oder anderen Top Club geführt.

Und irgendwie bin ich davon überzeugt dass das Emblem ein Problem werden könnte. Erkläre mal die Uefa das Red Bull bei Salzburg und Leipzig nur der Sponsor ist, aber beide das Emblem auf der Brust tragen.

Da hätte man bei der Lizenz damals schon einsichtig sein sollen, und echt drauf Verzichten sollen, das wäre schon mal ein Schritt in der richtigen Richtung gewesen.

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Jupp
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Re: Wäre RB Leipzig für europäischen Wettbewerb startberecht

Beitrag von Jupp » Mi Feb 22, 2017 9:54 am

Der relevante Artikel 5 der UEFA:
Artikel 5 Integrität des Wettbewerbs

5.01
Zum Schutz der Integrität der UEFA-Klubwettbewerbe gelten folgende
Bestimmungen:
a. Kein Verein, der an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnimmt, darf direkt oder
indirekt:
i. Wertpapiere oder Aktien eines anderen an einem UEFA-Klubwettbewerb
teilnehmenden Vereins halten oder damit handeln;
ii. Mitglied eines anderen an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmenden
Vereins sein;
iii. auf irgendeine Art und Weise an der Führung, der Verwaltung und/oder
den sportlichen Leistungen eines anderen an einem UEFA-Klubwettbewerb
teilnehmenden Vereins beteiligt sein;
iv. auf irgendeine Art und Weise Einfluss auf die Führung, die Verwaltung
und/oder die sportlichen Leistungen eines anderen an einem UEFA-
Klubwettbewerb teilnehmenden Vereins nehmen.
b. Niemand darf gleichzeitig, direkt oder indirekt, in irgendeiner Funktion oder
mit irgendeinem Mandat an der Führung, der Verwaltung und/oder den
sportlichen Leistungen von mehr als einem an einem UEFA-Klubwettbewerb
teilnehmenden Verein beteiligt sein.
c. Keine natürliche oder juristische Person darf Kontrolle über oder Einfluss auf
mehr als einen an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmenden Verein haben,
wobei in diesem Zusammenhang als Kontrolle bzw. Einfluss gilt, wenn die
betreffende Person:
i. über die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre verfügt;
ii. das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs-
oder Aufsichtsorgans des betreffenden Vereins zu bestellen oder
abzuberufen;
iii. Aktionär ist und aufgrund einer Absprache mit anderen Aktionären des
betreffenden Vereins allein über die Mehrheit der Stimmrechte der
Aktionäre verfügt; oder
iv. in der Lage ist, auf irgendeine Art und Weise einen entscheidenden
Einfluss auf die Entscheidungsfindung des Vereins auszuüben.

5.02
Halten zwei oder mehr Vereine die Bestimmungen zum Schutz der Integrität der
UEFA-Klubwettbewerbe nicht ein, so kann nur einer von ihnen zu einem UEFA-
Klubwettbewerb zugelassen werden, wobei die folgenden Kriterien in der
aufgeführten Reihenfolge anzuwenden sind:
a. der Verein, der sich auf sportlichem Wege für den höheren UEFA-
Klubwettbewerb (d.h. in absteigender Reihenfolge: UEFA Champions League
und UEFA Europa League) qualifiziert hat;
b. der in der nationalen Meisterschaft, die Zutritt zum entsprechenden UEFA-
Klubwettbewerb gibt, bestplatzierte Verein;
c. der Verein aus dem Verband mit der besten Platzierung in der
gemäß Anhang D erstellten Verbandskoeffizientenrangliste.

5.03
Nicht zugelassene Vereine werden in Übereinstimmung mit Absatz 4.08 ersetzt.
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Lumpi
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Re: Wäre RB Leipzig für europäischen Wettbewerb startberecht

Beitrag von Lumpi » Mi Feb 22, 2017 9:56 am

Was mich interessiert, der in der Liga besser platzierte wäre von der Uefa her dabei?
Wenn Salzburg Meister wird müssen die sich für die CL qualifizieren.Leipzig wäre als 2 oder 3 definitiv dabei ohne Quali.
Was wird da nun höher gehangen?

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EisenerBulle
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Re: Wäre RB Leipzig für europäischen Wettbewerb startberecht

Beitrag von EisenerBulle » Mi Feb 22, 2017 10:01 am

Lumpi hat geschrieben:Was mich interessiert, der in der Liga besser platzierte wäre von der Uefa her dabei?
Wenn Salzburg Meister wird müssen die sich für die CL qualifizieren.Leipzig wäre als 2 oder 3 definitiv dabei ohne Quali.
Was wird da nun höher gehangen?
Quali ist der selbe Wettbewerb.
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Re: Wäre RB Leipzig für europäischen Wettbewerb startberecht

Beitrag von Jupp » Mi Feb 22, 2017 10:05 am

Entscheidend ist die Platzierung in der Tabelle. Wenn Salzburg also Meister wird, müssten wir auch Meister werden, wenn nur ein Verein teilnehmen darf.
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Jerichoid
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Re: Wäre RB Leipzig für europäischen Wettbewerb startberecht

Beitrag von Jerichoid » Mi Feb 22, 2017 10:09 am

Das_ist_die Wahrheit hat geschrieben:Was mich eher interessiert ist, wie es mit dem Financial Fairplay bei Leipzig aussieht. Mehr Geld auszugeben als eingenommen wird hat ja auCh schon zu Sanktionen bei dem ein oder anderen Top Club geführt.

Und irgendwie bin ich davon überzeugt dass das Emblem ein Problem werden könnte. Erkläre mal die Uefa das Red Bull bei Salzburg und Leipzig nur der Sponsor ist, aber beide das Emblem auf der Brust tragen.

Da hätte man bei der Lizenz damals schon einsichtig sein sollen, und echt drauf Verzichten sollen, das wäre schon mal ein Schritt in der richtigen Richtung gewesen.
Das greift nicht sofort, sondern muss dann in den Folgejahren in Summe passen.

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