Erklär mir mal bitte was daran selten dämlich ist. Es ist ein großer Unterschied in der Belastung, ob jemand 45 Minuten in einem Testspiel macht oder evtl. über 90 Minuten unter Wettbewerbsbedingungen steht.Karline hat geschrieben:Der Einsatz beim Testspiel war aber auch von Seiten von RB selten dämlich. Wenn sie diesbezüglich Ärger bekommen, zurecht.
Da wäre eine offene Kommunikation zwischen Verein und Verband der wesentlich klügere Weg gewesen.
[ehemaliger Spieler] Jean-Kévin Augustin (FC Basel 1893)
Re: [29] Jean-Kévin Augustin (Vertrag bis 2022)
Re: [29] Jean-Kévin Augustin (Vertrag bis 2022)
Vereine sind verpflichtet, Spieler zu den Nationalmannschaften zu lassen.
Themen wie Belastungssteuerung werden normalerweise im Sinne beider geregelt. Verletzungsausfälle wären auch für die Nationalmannschaft nicht gut. Also entweder der Spieler reist nur kurz dorthin oder wird nicht voll über 2x 90 Minuten eingesetzt. Manchmal bleibt ein Spieler nach Absprache der medizinischen Abteilungen oder zwischen Nationaltrainer und Spieler zu Hause.
Wie gesagt, Kommunikation.
Da ein Spieler dann aber selbst absagt obwohl er nicht verletzt ist und zumindest offensichtlich teilweise spielfähig ist, werden sich Spieler und/oder Verein rechtfertigen müssen.
Denn sowas entscheidet der Spieler nicht ohne Rücksprache mit dem Verein.
Und wenn die FIFA meint es wäre nicht rechtens gewesen, werden sie eine entsprechende Strafe verhängen.
Wir reden von der Truppe, die Geldstrafen wegen falscher Getränke und Socken verhängte.
Themen wie Belastungssteuerung werden normalerweise im Sinne beider geregelt. Verletzungsausfälle wären auch für die Nationalmannschaft nicht gut. Also entweder der Spieler reist nur kurz dorthin oder wird nicht voll über 2x 90 Minuten eingesetzt. Manchmal bleibt ein Spieler nach Absprache der medizinischen Abteilungen oder zwischen Nationaltrainer und Spieler zu Hause.
Wie gesagt, Kommunikation.
Da ein Spieler dann aber selbst absagt obwohl er nicht verletzt ist und zumindest offensichtlich teilweise spielfähig ist, werden sich Spieler und/oder Verein rechtfertigen müssen.
Denn sowas entscheidet der Spieler nicht ohne Rücksprache mit dem Verein.
Und wenn die FIFA meint es wäre nicht rechtens gewesen, werden sie eine entsprechende Strafe verhängen.
Wir reden von der Truppe, die Geldstrafen wegen falscher Getränke und Socken verhängte.
Re: [29] Jean-Kévin Augustin (Vertrag bis 2022)
Zur optimalen Erholung, wie solls auch anders sein, ist Augustin heute nach Paris gerreist.
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Re: [29] Jean-Kévin Augustin (Vertrag bis 2022)
Echt? Der Junge lässt aber auch nichts aus.Karline hat geschrieben:Zur optimalen Erholung, wie solls auch anders sein, ist Augustin heute nach Paris gerreist.
Hauptsache er spielt hier ne ordentliche Saison.
"Tradition ist die Weitergabe des Feuers, nicht die Anbetung der Asche." (Gustav Mahler)
Re: [29] Jean-Kévin Augustin (Vertrag bis 2022)
Ja. Damit es auch jeder mitbekommt hat er es als Insta Story gepostet.
[29] Jean-Kévin Augustin (Vertrag bis 2022)
So lange die Leistungen bei uns so stimmen wie zuletzt, kann er das gern machen. Erster Spieler von RB Leipzig, der in vier aufeinander Bundesligaspielen getroffen hat. Dazu wichtiges Tor gegen Luhansk erzielt und auch sonst mehrfach getroffen in der aktuellen Saisonvorbereitung. Rangnick hat ihn in dem Fall auch unterstützt.
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Re: [29] Jean-Kévin Augustin (Vertrag bis 2022)
Du sprichst mir aus der Seele. Gibt ja schon einige die ihm und RR Vorwürfe machen. Mich interessiert auch ehrlich gesagt die französische U21 nicht wirklich. Sollen die doch untereinander klären.Jupp hat geschrieben:So lange die Leistungen bei uns so stimmen wie zuletzt, kann er das gern machen. Erster Spieler von RB Leipzig, der in vier aufeinander Bundesligaspielen getroffen hat. Dazu wichtiges Tor gegen Luhansk erzielt und auch sonst mehrfach getroffen in der aktuellen Saisonvorbereitung.
"Tradition ist die Weitergabe des Feuers, nicht die Anbetung der Asche." (Gustav Mahler)
Re: [29] Jean-Kévin Augustin (Vertrag bis 2022)
Augustin ist laut seiner Instagram-Story beim Geburtstag seines großen Bruders in Paris. Das sollte, wenn die Jungs frei haben, absolut okay sein.
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Re: [29] Jean-Kévin Augustin (Vertrag bis 2022)
Sind doch keine Leibeigenen. Wenn spielfrei und trainingsfrei ist können die machen was sie wollen, solange es sie in der Ausübung ihres Berufes für den sie bezahlt werden nicht behindert.
Und was will die französische U21 eigentlich mit der Fifa!? Es gibt einen Anstellungszwang für den Verein. Aber wenn der Spieler sich nicht fühlt? Bei der DFL gibt's dazu den § 21 LOS-DFL. Demnach sind ne en dem Verein auch die Spieler verpflichtet, einer an sie gerichteten Aufforderung Folge zu leisten. Nur haben viele schon die Einschätzung vorgebracht, dass diese Aufforderung keinerlei rechtliche Maßnahmen oder Strafmaßnahmen nachsich ziehen darf, solange der DFL kein vertragliches Regelwerk mit dem entsprechenden Spieler direkt hat und auch keine Gehaltsersatz Zahlungen in der Höhe des Gehalts / Tag / Abstellung von der DFL zum Verein fließen. Außerdem müsste es ein Arbeitnehmerüberlassubgsvertrag geben, in dem das Verleihen des Arbeitnehmers Spieler von Verein-X zum Vervand-Y geklärt ist. Dabei geht es auch um die Klärung von Risiken wie Verletzungen oder Unfällen beim Einsatz für den Verband. Aktuell liegen die Risiken allesamt beim Verein.
Zitat: https://fussball-geld.de/amp/abstellung ... ssion=true" onclick="window.open(this.href);return false;
Manche sehen deswegen die Abstellungspflicht als sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB an, weil ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Außerdem hat der Verein gar keine Wahl. Keine Abstellung kann bis hin zum Entzug der Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb führen.
Und was will die französische U21 eigentlich mit der Fifa!? Es gibt einen Anstellungszwang für den Verein. Aber wenn der Spieler sich nicht fühlt? Bei der DFL gibt's dazu den § 21 LOS-DFL. Demnach sind ne en dem Verein auch die Spieler verpflichtet, einer an sie gerichteten Aufforderung Folge zu leisten. Nur haben viele schon die Einschätzung vorgebracht, dass diese Aufforderung keinerlei rechtliche Maßnahmen oder Strafmaßnahmen nachsich ziehen darf, solange der DFL kein vertragliches Regelwerk mit dem entsprechenden Spieler direkt hat und auch keine Gehaltsersatz Zahlungen in der Höhe des Gehalts / Tag / Abstellung von der DFL zum Verein fließen. Außerdem müsste es ein Arbeitnehmerüberlassubgsvertrag geben, in dem das Verleihen des Arbeitnehmers Spieler von Verein-X zum Vervand-Y geklärt ist. Dabei geht es auch um die Klärung von Risiken wie Verletzungen oder Unfällen beim Einsatz für den Verband. Aktuell liegen die Risiken allesamt beim Verein.
Zitat: https://fussball-geld.de/amp/abstellung ... ssion=true" onclick="window.open(this.href);return false;
Manche sehen deswegen die Abstellungspflicht als sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB an, weil ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Außerdem hat der Verein gar keine Wahl. Keine Abstellung kann bis hin zum Entzug der Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb führen.
Re: [29] Jean-Kévin Augustin (Vertrag bis 2022)
Ich fand einfach, dass es nicht gut aussieht in der aktuellen Situation.
Wenn wir Krankenschein haben, stellen wir auch keine Fotos mit Cocktail in der Hand für alle sichtbar ins Netz. Oder doch?
Da es sich um den französischen Verband handelt, werden nicht die Regeln der DFL zählen.
Ich finde die Abstellungspflicht auch nicht gut. Dennoch besteht diese und alle müssen sich dran halten.
Wenn wir Krankenschein haben, stellen wir auch keine Fotos mit Cocktail in der Hand für alle sichtbar ins Netz. Oder doch?
Da es sich um den französischen Verband handelt, werden nicht die Regeln der DFL zählen.
Ich finde die Abstellungspflicht auch nicht gut. Dennoch besteht diese und alle müssen sich dran halten.