Ist mir völlig klar. Das RBL-Wappen war auch nie vor einem Sportgericht. Ein solches würde den Fall nicht anders entscheiden. Warum auch? Um die Diskrepanz zwischen Regel und RBL-Wappen zu erkennen, muss man kein Anwalt für Markenrecht sein.Fanblock-Gänger hat geschrieben:Dann beschwer dich doch mal beim DFB/ SFV!
Sportgerichtsbarkeit und Gerichtsbarkeit sind zwei verschiedene paar Schuhe. Und das im Hinblick auf ALLES, was mit Sport und Verbänden zu tun hat. Lizenzen, Sperren, Doping... Das betrifft auch die Logos.
Und ja natürlich kenne ich das Wappen vom "FC Salzburg". Auch wenn die UEFA da ihre Regeln schon etwas besser umgesetzt hat, haben auch die das wesentliche Wiedererkennungsmerkmal mit den zwei aufeinanderzustürmenden roten Bullen durchgehen lassen, was natürlich zeigt, dass da mit wenig Sachverstand etwas zu leger agiert wird und eben keine Juristen dahinterstehen. Und deshalb kommen die Herrschaften aus der Schweiz auch zu einem anderen Ergebnis als die Jungs bei SFV und DFB, was die nötige Differenz der Wappen zum RB-Logo betrifft. Damit liefert das Wappen aus Salzburg den besten Beweis dafür, dass hier keine juristischen Entscheidungen zugrunde liegen, sondern gutmütiges Gutdünken.