Oberbürgermeisterwahl am 27.01.2013
Re: Oberbürgermeisterwahl am 27.01.2013
So gehn wir halt in drei Wochen noch mal wählen , mal sehn wer dann noch Antritt .
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Re: Oberbürgermeisterwahl am 27.01.2013
Das ging uns auch so.. keiner fragte weder mich noch meinen Mann nach dem Perso. Ich hab meinen trotzdem hingehalten und zu der "hochmotivierten" Dame gesagt, da könne ja sonst jeder kommen mit nem x-beliebigen Wahlschein. Da war ich gleich total beliebt :mrgreen:Thixo hat geschrieben:In einem etwas anders gelagerten Forum wird im übrigens die laxe Kontrolle der PA's verurteilt. Bei mir z.B. war es auch so, dass ich gar nicht nach meinem Ausweiß gefragt wurde und somit eigentlich fast jeden Wahlschein hätte vorzeigen können und für z.B. Freunde hätte mehrfach wählen gehen können.
Das hebelt den Demokratie-Gedanken schon bedenklich aus. Sicherlich ist es bei einer OBM-Wahl in Leipzig zu verkraften, doch sollte es gerade bei Bundestagswahlen doch etwas engagierter in den Wahllokalen dieser Republik zugehen. Da reicht es nun mal nicht nur Kaffeetrinkend seine Strichliste zu führen.
Naja.. gehen wir halt nochmal und dann sollte doch alles klar sein.. wenn auch mit weniger Wahlbeteiligung wie ich fürchte!
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Re: Oberbürgermeisterwahl am 27.01.2013
Mag vielleicht am Stadtteil hängen, aber ich wurde auch bei der letzten Bundestagswahl nicht nach PA gefragt, ist also nix wirklich neues.
Re: Oberbürgermeisterwahl am 27.01.2013
Es gibt bei Stimmabgabe einen Eintrag in die Wählerliste, somit kann nicht mehrfach mit einem Schein gewählt werden.Thixo hat geschrieben:.....somit eigentlich fast jeden Wahlschein hätte vorzeigen können und für z.B. Freunde hätte mehrfach wählen gehen können....
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Re: Oberbürgermeisterwahl am 27.01.2013
Aber ich hätte von Freunden die Wahlbenachrichtigung nehmen und damit mehrmals zur Wahl gehen können.
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Re: Oberbürgermeisterwahl am 27.01.2013
Ich hatte mich auch - nicht zum ersten Mal - gewundert, dass man seinen Personalausweis nicht braucht, aber offenbar (so hieß es im Nachgang) gibt es keinerlei gesetzliche Auflage, die die Kontrolle des Personalausweises erforderlich (oder vielleicht sogar möglich?) machen würde. Bei einer Wahlbeteiligung von unter 50% bieten sich da natürlich einige Möglichkeiten, nicht genutzte Wahlbenachrichtigungen anderweitig zu verwerten. Andererseits muss man sich bei einer Briefwahl auch nicht ausweisen, hier bieten sich demnach ähnliche Manipulationsmöglichkeiten. Vielleicht gehört ja die Freiheit, seine Wahlbenachrichtigung weitergeben zu können, zur Freiheit der Wahlentscheidung dazu..
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Re: Oberbürgermeisterwahl am 27.01.2013
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Demokratie-Gedanken in Deutschland das weitergeben der Stimme an Dritte beinhaltet.
Juraexperten hier?! Um Prüfung der Anwendbarkeit des §107a StGB wird gebeten!
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§ 107a
Wahlfälschung.
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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Re: Oberbürgermeisterwahl am 27.01.2013
Mein letzter Satz war auch nicht ganz ernst gemeint. Die Sätze davor allerdings schon.Thixo hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Demokratie-Gedanken in Deutschland das weitergeben der Stimme an Dritte beinhaltet.
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Re: Oberbürgermeisterwahl am 27.01.2013
Auf der Wahlbenachrichtigung steht ausdrücklich, daß man den PA oder Reisepass mitnehmen soll. Dass im Wahllokal nicht oder nicht jeder kontrolliert wird, ist eine andere Sache und hängt jeweiligen Wahlvorstand ab.rotebrauseblogger hat geschrieben:Ich hatte mich auch - nicht zum ersten Mal - gewundert, dass man seinen Personalausweis nicht braucht, aber offenbar (so hieß es im Nachgang) gibt es keinerlei gesetzliche Auflage, die die Kontrolle des Personalausweises erforderlich (oder vielleicht sogar möglich?) machen würde. Bei einer Wahlbeteiligung von unter 50% bieten sich da natürlich einige Möglichkeiten, nicht genutzte Wahlbenachrichtigungen anderweitig zu verwerten. Andererseits muss man sich bei einer Briefwahl auch nicht ausweisen, hier bieten sich demnach ähnliche Manipulationsmöglichkeiten. Vielleicht gehört ja die Freiheit, seine Wahlbenachrichtigung weitergeben zu können, zur Freiheit der Wahlentscheidung dazu..
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Re: Oberbürgermeisterwahl am 27.01.2013
Auflösung:
Es ist vielleicht nicht sinnig, aber es ist, wie es ist.
http://www.lvz-online.de/nachrichten/ak ... 72193.html" onclick="window.open(this.href);return false;Dass die Wahlkarte ausreicht, ist in Sachsen seit 1994 in der Kommunalwahlordnung geregelt und ist deutschlandweit Usus, so das Wahlamt.
Es ist vielleicht nicht sinnig, aber es ist, wie es ist.
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