Dauerkarte mehrfach nutzbar?!

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jeahmon
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Re: Dauerkarte mehrfach nutzbar?!

Beitrag von jeahmon » Fr Mai 22, 2015 2:56 pm

Adamson hat geschrieben:
Christian hat geschrieben:ALLERDINGS: Wird man erwischt, dann war's das. Karte futsch, Stadionverbot!
Wo steht denn so was?
Steht weder auf der Karte noch in den AGB. Wir hatten das Thema hier schon mal. In den AGB steht nur drin, dass man die Karte nicht zu Spekulations und Verdienstzwecken verwenden darf. Von einer verbotenen Weitergabe ist nix zu lesen.
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Little Joe
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Re: Dauerkarte mehrfach nutzbar?!

Beitrag von Little Joe » Fr Mai 22, 2015 3:08 pm

Adamson hat geschrieben:Das hab ich alles unterschrieben? Ach du sch*** :-)
Das alles war die kleingedruckte Fußnote. :)
10.3 Eine sonstige Weitergabe eines Tickets, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder Verhinderung des Erwerbers, ist nur dann zulässig, wenn der Erwerber den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist und letzterer mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und RB Leipzig einverstanden ist.
10.4 RB Leipzig sind im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit auf Verlangen Name, Anschrift und Geburtsdatum der Zweiterwerber zu nennen. Der Erwerber darf ein Ticket nur dann an einen Zweiterwerber weitergeben, wenn dieser sich mit der Weitergabe seines Namen, seiner Anschrift und seines Geburtsdatums an RB Leipzig ausdrücklich einverstanden erklärt.
10.5 Bei unberechtigter Weitergabe von Tickets, insbesondere bei Verstoß gegen die Regelung in Ziffer 10.2, bei Verstößen gegen die Stadionordnung und/oder bei der Beteiligung an Straftaten oder Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit einem Fußballspiel ist RB Leipzig berechtigt,
a) in Fällen, in denen die Tickets vor Lieferung entgegen den Regelungen in Ziffer 10.2 zum Kauf angeboten wurden, diese nicht an den betroffenen Käufer zu liefern;
b) die betroffenen Tickets – auch elektronisch – zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zu den Stadien zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen;
c) betroffene Erwerber vom Ticketverkauf für einen angemessenen Zeitraum, jedoch bis maximal 5 Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets, etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse; weitere zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bleiben davon unberührt;
d) im Fall des schuldhaften Verstoßes des Erwerber eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,- gegen den Erwerber zu verhängen; maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets, etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse; weitere zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bleiben davon unberührt;
e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Erwerbers zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern;
f) bei der Beteiligung an Straftaten oder Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung von RB Leipzig innerhalb oder außerhalb der Stadien, ein Stadionverbot gegen den Erwerber zu verhängen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Stadionverbot im Rahmen von Fußballveranstaltungen auch mit bundesweiter Wirkung ausgestattet werden. Ein solches bundesweites Stadionverbot gilt für nationale und internationale Fußballveranstaltungen der Fußball-Bundesligen, der 3.Liga, der Fußball-Regionalligen sowie Veranstaltungen des Deutschen Fußball Bund e.V. (DFB) in sämtlichen Stadien und allen übrigen Fußballveranstaltungsstätten der Bundesrepublik Deutschland für die verhängte Zeit, maximal bis zu fünf Jahren, je nach Schwere des Falls. Weitergehende zivil- und/ oder strafrechtliche Maßnahmen bleiben von Maßnahmen nach dieser Ziffer unberührt.
10.6 Für die von RB Leipzig autorisierten Vorverkaufsstellen können im Einzelfall abweichende Bestimmungen getroffen werden.

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jeahmon
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Re: Dauerkarte mehrfach nutzbar?!

Beitrag von jeahmon » Fr Mai 22, 2015 9:09 pm

Aber eben nur bei Verstoß gegen 10.2. Und dort steht meines Wissens die Weitergabe durch Verkauf usw...
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Re: Dauerkarte mehrfach nutzbar?!

Beitrag von tightlines » Sa Mai 23, 2015 7:38 pm

Vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten. Es scheint ja sehr viel Unstimmigkeiten zu geben und würde daher dann gleich 30€ mehr zahlen und keine Probleme haben, aber ich weiß leider auch nicht wenn ich mit Bus und Bahn zum Spiel fahre, ob sie dann auch neben der Dauerkarte meinen Ausweis sehen wollen.
Oder ob es egal ist, wer mit der Karte fährt

Gruß Martin

Daniel1975
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Re: Dauerkarte mehrfach nutzbar?!

Beitrag von Daniel1975 » Sa Mai 23, 2015 11:08 pm

tightlines hat geschrieben:Vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten. Es scheint ja sehr viel Unstimmigkeiten zu geben und würde daher dann gleich 30€ mehr zahlen und keine Probleme haben, aber ich weiß leider auch nicht wenn ich mit Bus und Bahn zum Spiel fahre, ob sie dann auch neben der Dauerkarte meinen Ausweis sehen wollen.
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jeahmon
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Re: Dauerkarte mehrfach nutzbar?!

Beitrag von jeahmon » So Mai 24, 2015 1:27 am

Daniel1975 hat geschrieben:
tightlines hat geschrieben:Vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten. Es scheint ja sehr viel Unstimmigkeiten zu geben und würde daher dann gleich 30€ mehr zahlen und keine Probleme haben, aber ich weiß leider auch nicht wenn ich mit Bus und Bahn zum Spiel fahre, ob sie dann auch neben der Dauerkarte meinen Ausweis sehen wollen.
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da brauchst Du keine Angst haben
Da passiert nix. Bei den ersten Spielen haben sich Kontrolleure noch im vollen Abteil versucht. Das lassen die mittlerweile sein. Macht auch keinen Sinn! Viele treffen sich am Stadion mit den Karten, die bezahlen keine Bahntickets wenn diese mit den Karten abbezahlt sind.
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