FaulerZauber hat geschrieben: ↑Mi Aug 14, 2019 11:31 am
nevermore hat geschrieben: ↑Mi Aug 14, 2019 10:54 am
Jupp hat geschrieben: ↑Mi Aug 14, 2019 10:48 am
Mal unabhängig vom Vereinswesen hört Meinungsfreiheit übrigens dort auf, wo man sich außerhalb des Grundgesetzes bewegt.
Sorry, Jupp, aber dem ist definitiv nicht so. Es kann jeder der Meinung sein, dass die FDGO weg muss, und das auch öffentlich sagen. Egal ob es sich um Kommunisten oder Neonazis handelt. Selbst im Beamtentum wurde der sog. Radikalenerlass aufgehoben. Es gibt vereinzelte Ausnahmen wie das Gesetz gegen Holocaustleugnung, aber ansonsten darf jeder seine politische Meinung äußern, auch wenn er die DDR zurückhaben oder den Kaiser Wilhelm wieder haben will.
Wenn das vors Arbeitsgericht geht, bin ich sehr gespannt, wie das ausgeht.
In der Diskussion wäre es hilfreich, Meinungen und Tatsachenbehauptungen nicht zu vermischen. Holocaustleugnung kann sich qua Definition nicht auf Meinungsfreiheit berufen, da es sich um - erwiesenermaßen falsche - Tatsachenbehauptungen handelt. Falsche Tatsachenbehauptungen sind nie von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Meinungsfreiheit betrifft "Werturteile", diese sind in der Tat sehr weitgehend zulässig und finden ihre Schranke dort, wo die Rechte anderer Grundrechtsträger verletzt werden (z.B. Beleidigung) und dort, wo die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet wird. Insoweit hat Jupp vollkommen recht.
Ob diese Grenzen hier überschritten sind (v.a. hier die berechtigten Interessen des Arbeitgebers verletzt werden) muss am Ende ein Gericht entscheiden. Aber bitte verbreitet hier nicht den Unsinn, Meinungsfreiheit bedeutet, dass jeder jeden Unsinn verbreiten darf.
Du vermischst doch hier alles mögliche, wie die Gefährdung des Grundgesetzes und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers. Wenn sich jemand auf die Straße stellt, und behauptet, er hätte lieber die DDR zurück als im heutigen Deutschland zu leben, dann ist das natürlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Natürlich kann das Grenzen finden, wenn die berechtigten Interessen des AG betroffen sind. Das war aber nicht, was Jupp sagte, sondern Jupp sagte, die Meinungsfreiheit höre ungeachtet des Vereinswesens dann auf, wenn man sich außerhalb des Grundgesetzes bewegt. Wenn ich das nicht völlig missverstanden habe, ging es um politische Meinungsäußerungen. Und das hieße, man darf sich eben nicht auf die Straße stellen und sagen, man wolle die DDR zurück. Dann wären wir eben dort wieder angekommen, nämlich in einer Diktatur, in den nur systemkonforme Meinungsäußerungen erlaubt sind.
Die berechtigten Interessen des AG können auch durch Äußerungen berührt sein, die politisch rein gar nichts mit der FDGO zu tun haben, beispielsweise rufschädigende Behauptungen über dessen Geschäftsgebaren.