Angeliño (Leihe mit KO - Galatasaray Istanbul)

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roger
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Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)

Beitrag von roger » So Jan 03, 2021 3:40 pm

elbosan hat geschrieben: Do Dez 31, 2020 4:06 pm Diese Rückkaufoption ist aber kein Muss. Ergo - der Spieler muss sich mit City sicherlich einigen und einen neuen Vertrag verhandeln, da der alte Vertrag durch das ziehen unserer Option quasi aufgelöst ist.
Ich verstehe die Rückkaufoption so, dass dann Angelinos eh bestehender Vertrag mit City weiterläuft. Würde sonst wenig Sinn machen.
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elbosan
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Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)

Beitrag von elbosan » So Jan 03, 2021 8:31 pm

roger hat geschrieben:
elbosan hat geschrieben: Do Dez 31, 2020 4:06 pm Diese Rückkaufoption ist aber kein Muss. Ergo - der Spieler muss sich mit City sicherlich einigen und einen neuen Vertrag verhandeln, da der alte Vertrag durch das ziehen unserer Option quasi aufgelöst ist.
Ich verstehe die Rückkaufoption so, dass dann Angelinos eh bestehender Vertrag mit City weiterläuft. Würde sonst wenig Sinn machen.
Nein, wäre dann keine Rückkaufoption sondern eine Rückholklausel innerhalb des Leihvertrages.

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schmidder
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Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)

Beitrag von schmidder » Mo Jan 04, 2021 6:45 pm

elbosan hat geschrieben: So Jan 03, 2021 8:31 pm
roger hat geschrieben:
elbosan hat geschrieben: Do Dez 31, 2020 4:06 pm Diese Rückkaufoption ist aber kein Muss. Ergo - der Spieler muss sich mit City sicherlich einigen und einen neuen Vertrag verhandeln, da der alte Vertrag durch das ziehen unserer Option quasi aufgelöst ist.
Ich verstehe die Rückkaufoption so, dass dann Angelinos eh bestehender Vertrag mit City weiterläuft. Würde sonst wenig Sinn machen.
Nein, wäre dann keine Rückkaufoption sondern eine Rückholklausel innerhalb des Leihvertrages.
Nein da irrst du
Rückkaufklauseln

Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt
Quelle:
https://sportsandlaw.de/juristisches-ei ... gsklauseln
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elbosan
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[3] Angeliño (Leihe bis 2021)

Beitrag von elbosan » Mo Jan 04, 2021 9:35 pm

schmidder hat geschrieben:
elbosan hat geschrieben: So Jan 03, 2021 8:31 pm
roger hat geschrieben:
elbosan hat geschrieben: Do Dez 31, 2020 4:06 pm Diese Rückkaufoption ist aber kein Muss. Ergo - der Spieler muss sich mit City sicherlich einigen und einen neuen Vertrag verhandeln, da der alte Vertrag durch das ziehen unserer Option quasi aufgelöst ist.
Ich verstehe die Rückkaufoption so, dass dann Angelinos eh bestehender Vertrag mit City weiterläuft. Würde sonst wenig Sinn machen.
Nein, wäre dann keine Rückkaufoption sondern eine Rückholklausel innerhalb des Leihvertrages.
Nein da irrst du
Rückkaufklauseln

Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt
Quelle:
https://sportsandlaw.de/juristisches-ei ... gsklauseln
Aber du bestätigst doch genau das, was ich geschrieben habe. Der Spieler besitzt einen gültigen Vertrag beim Käufer-Verein. Das sind wir. Und dort ist lediglich eine feste Ablösesumme in höhe von 40 Millionen für City hinterlegt. Mehr nicht. Es existiert kein Vertrag mehr zwischen dem Spieler und City. Der muss - im Falle eines versuchten aktivieren der Klausel - zwischen dem Spieler und City neu verhandelt werden.

Anders verhält es sich bei einer Rückholklausel im Leihvertrag. Die kommt oft zum tragen, wenn der verleihende Verein entweder die Befürchtung hat, ihr eigener Spieler auf der gleichen Positionen verletzt sich und man müsse reagieren, oder wenn der Verein merkt wie stark der Spieler auftrumpft. Dann wird der Leihvertrag aufgelöst, der Spieler kehrt zurück und der Leihverein bekommt eine kleine Abfindung.

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Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)

Beitrag von schmidder » Mi Jan 06, 2021 2:28 pm

elbosan hat geschrieben: Mo Jan 04, 2021 9:35 pm
schmidder hat geschrieben:
elbosan hat geschrieben: So Jan 03, 2021 8:31 pm
roger hat geschrieben:
elbosan hat geschrieben: Do Dez 31, 2020 4:06 pm Diese Rückkaufoption ist aber kein Muss. Ergo - der Spieler muss sich mit City sicherlich einigen und einen neuen Vertrag verhandeln, da der alte Vertrag durch das ziehen unserer Option quasi aufgelöst ist.
Ich verstehe die Rückkaufoption so, dass dann Angelinos eh bestehender Vertrag mit City weiterläuft. Würde sonst wenig Sinn machen.
Nein, wäre dann keine Rückkaufoption sondern eine Rückholklausel innerhalb des Leihvertrages.
Nein da irrst du
Rückkaufklauseln

Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt
Quelle:
https://sportsandlaw.de/juristisches-ei ... gsklauseln
Aber du bestätigst doch genau das, was ich geschrieben habe. Der Spieler besitzt einen gültigen Vertrag beim Käufer-Verein. Das sind wir. Und dort ist lediglich eine feste Ablösesumme in höhe von 40 Millionen für City hinterlegt. Mehr nicht. Es existiert kein Vertrag mehr zwischen dem Spieler und City. Der muss - im Falle eines versuchten aktivieren der Klausel - zwischen dem Spieler und City neu verhandelt werden.

Anders verhält es sich bei einer Rückholklausel im Leihvertrag. Die kommt oft zum tragen, wenn der verleihende Verein entweder die Befürchtung hat, ihr eigener Spieler auf der gleichen Positionen verletzt sich und man müsse reagieren, oder wenn der Verein merkt wie stark der Spieler auftrumpft. Dann wird der Leihvertrag aufgelöst, der Spieler kehrt zurück und der Leihverein bekommt eine kleine Abfindung.
Nein. Der komplette Text lautet
Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt. Dadurch gewährleistet der verkaufende Verein, den Spieler nicht endgültig zu verlieren, sollte er sich bei seinem neuen Verein weiterentwickeln und das Interesse des Verkäufervereins wieder wecken. Durch eine Rückkaufklausel verliert der Käuferverein zwar an Planungssicherheit, jedoch ist die für den Spieler zu zahlende Ablösesumme meistens geringer. Hierin liegt der Vorteil für den Käuferverein: er kann sich mit einem Spieler verstärken, den er unter Umständen ohne Rückkaufklausel nicht hätte finanzieren können. Sollte der Spieler seine Fähigkeiten unter Beweis stellen können und die Rückkaufoption gezogen werden, kann oft ein Betrag eingenommen werden, der die gezahlte Ablösesumme übersteigt.

--> Wenn ManCity also ernst macht, werden wir uns nicht wirklich wehren können
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Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)

Beitrag von elbosan » Mi Jan 06, 2021 3:16 pm

schmidder hat geschrieben:
elbosan hat geschrieben: Mo Jan 04, 2021 9:35 pm
schmidder hat geschrieben:
elbosan hat geschrieben: So Jan 03, 2021 8:31 pm
roger hat geschrieben:
elbosan hat geschrieben: Do Dez 31, 2020 4:06 pm Diese Rückkaufoption ist aber kein Muss. Ergo - der Spieler muss sich mit City sicherlich einigen und einen neuen Vertrag verhandeln, da der alte Vertrag durch das ziehen unserer Option quasi aufgelöst ist.
Ich verstehe die Rückkaufoption so, dass dann Angelinos eh bestehender Vertrag mit City weiterläuft. Würde sonst wenig Sinn machen.
Nein, wäre dann keine Rückkaufoption sondern eine Rückholklausel innerhalb des Leihvertrages.
Nein da irrst du
Rückkaufklauseln

Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt
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https://sportsandlaw.de/juristisches-ei ... gsklauseln
Aber du bestätigst doch genau das, was ich geschrieben habe. Der Spieler besitzt einen gültigen Vertrag beim Käufer-Verein. Das sind wir. Und dort ist lediglich eine feste Ablösesumme in höhe von 40 Millionen für City hinterlegt. Mehr nicht. Es existiert kein Vertrag mehr zwischen dem Spieler und City. Der muss - im Falle eines versuchten aktivieren der Klausel - zwischen dem Spieler und City neu verhandelt werden.

Anders verhält es sich bei einer Rückholklausel im Leihvertrag. Die kommt oft zum tragen, wenn der verleihende Verein entweder die Befürchtung hat, ihr eigener Spieler auf der gleichen Positionen verletzt sich und man müsse reagieren, oder wenn der Verein merkt wie stark der Spieler auftrumpft. Dann wird der Leihvertrag aufgelöst, der Spieler kehrt zurück und der Leihverein bekommt eine kleine Abfindung.
Nein. Der komplette Text lautet
Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt. Dadurch gewährleistet der verkaufende Verein, den Spieler nicht endgültig zu verlieren, sollte er sich bei seinem neuen Verein weiterentwickeln und das Interesse des Verkäufervereins wieder wecken. Durch eine Rückkaufklausel verliert der Käuferverein zwar an Planungssicherheit, jedoch ist die für den Spieler zu zahlende Ablösesumme meistens geringer. Hierin liegt der Vorteil für den Käuferverein: er kann sich mit einem Spieler verstärken, den er unter Umständen ohne Rückkaufklausel nicht hätte finanzieren können. Sollte der Spieler seine Fähigkeiten unter Beweis stellen können und die Rückkaufoption gezogen werden, kann oft ein Betrag eingenommen werden, der die gezahlte Ablösesumme übersteigt.

--> Wenn ManCity also ernst macht, werden wir uns nicht wirklich wehren können
Und nochmal bestätigst du das, was ich gesagt habe. City muss mit Angelino einen neuen Vertrag verhandeln, denn bis auf eine festgelegte Ablösesumme zwischen beiden Vereinen, gibt es keinen gültigen Vertrag zwischen Spieler und dem zurückkaufenden Verein.

Dementsprechend hätten wir nur ein Problem, wenn City kaufen will und Angelino auch wieder zurück will. Will Angelino in Leipzig bleiben, kann City sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln. Dann ist ihre Klausel nichts wert.

Laciapu

Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)

Beitrag von Laciapu » Do Jan 07, 2021 10:22 am

Will Angelino in Leipzig bleiben, kann City sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln. Dann ist ihre Klausel nichts wert.
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Genau so ist es! Denn hier sprechen wir über ein Vorkaufrecht, sonst nichts! City hat nur dann was davon, wenn wir Angelino abgeben wollen.

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Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)

Beitrag von Wuppertaler » Mo Jan 11, 2021 6:47 pm

Laciapu hat geschrieben: Do Jan 07, 2021 10:22 am Will Angelino in Leipzig bleiben, kann City sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln. Dann ist ihre Klausel nichts wert.
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Genau so ist es! Denn hier sprechen wir über ein Vorkaufrecht, sonst nichts! City hat nur dann was davon, wenn wir Angelino abgeben wollen.
Ich würde vermuten, dass es da auch von Seiten des Spielers entsprechenden Unterschriften unter Klauseln zu diesem Thema gibt als man diese Rückkaufoption abschloß. Ansonsten wäre das Risiko für den abgebenden Verein viel zu groß eine wertlose Klausel reinverhandelt zu haben. In wieweit man dann darauf besteht, wenn der Spieler sich dann später doch äußert lieber bei aktuellen Verein bleiben zu wollen, steht noch mal auf einem anderen Blatt.
"Dinge, die Pep Guardiola seit heute Abend auf seinem Manchester City-Einkaufszettel hat: Das Bochumer Publikum!"

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Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)

Beitrag von Peppermint Pig » Mi Jan 27, 2021 9:59 am

Kicker-Rangliste Winter 2020/21: "Außenbahn defensiv - Angelino schwebt über allen"
https://www.kicker.de/bundesliga-winter ... /rangliste
Angelino, der einzige mit dem Prädikat Weltklasse.
..Rick: "Well, scientifically, traditions are an idiot thing."---https://www.youtube.com/watch?v=MmcWw_qoMlU
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Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)

Beitrag von Olaf2603 » Mi Jan 27, 2021 2:26 pm

Hat aber in den letzten Spielen leider auch abgebaut. :sad:

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