Ich verstehe die Rückkaufoption so, dass dann Angelinos eh bestehender Vertrag mit City weiterläuft. Würde sonst wenig Sinn machen.
Angeliño (Leihe mit KO - Galatasaray Istanbul)
Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)
"Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom.", Albert Einstein
Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)
Nein, wäre dann keine Rückkaufoption sondern eine Rückholklausel innerhalb des Leihvertrages.roger hat geschrieben:Ich verstehe die Rückkaufoption so, dass dann Angelinos eh bestehender Vertrag mit City weiterläuft. Würde sonst wenig Sinn machen.
Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)
Nein da irrst du
Quelle:Rückkaufklauseln
Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt
https://sportsandlaw.de/juristisches-ei ... gsklauseln
Gegen den willkürlichen Entzug von Dauerkarten
[3] Angeliño (Leihe bis 2021)
Aber du bestätigst doch genau das, was ich geschrieben habe. Der Spieler besitzt einen gültigen Vertrag beim Käufer-Verein. Das sind wir. Und dort ist lediglich eine feste Ablösesumme in höhe von 40 Millionen für City hinterlegt. Mehr nicht. Es existiert kein Vertrag mehr zwischen dem Spieler und City. Der muss - im Falle eines versuchten aktivieren der Klausel - zwischen dem Spieler und City neu verhandelt werden.schmidder hat geschrieben:Nein da irrst du
Quelle:Rückkaufklauseln
Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt
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Anders verhält es sich bei einer Rückholklausel im Leihvertrag. Die kommt oft zum tragen, wenn der verleihende Verein entweder die Befürchtung hat, ihr eigener Spieler auf der gleichen Positionen verletzt sich und man müsse reagieren, oder wenn der Verein merkt wie stark der Spieler auftrumpft. Dann wird der Leihvertrag aufgelöst, der Spieler kehrt zurück und der Leihverein bekommt eine kleine Abfindung.
Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)
Nein. Der komplette Text lautetelbosan hat geschrieben: ↑Mo Jan 04, 2021 9:35 pmAber du bestätigst doch genau das, was ich geschrieben habe. Der Spieler besitzt einen gültigen Vertrag beim Käufer-Verein. Das sind wir. Und dort ist lediglich eine feste Ablösesumme in höhe von 40 Millionen für City hinterlegt. Mehr nicht. Es existiert kein Vertrag mehr zwischen dem Spieler und City. Der muss - im Falle eines versuchten aktivieren der Klausel - zwischen dem Spieler und City neu verhandelt werden.schmidder hat geschrieben:Nein da irrst du
Quelle:Rückkaufklauseln
Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt
https://sportsandlaw.de/juristisches-ei ... gsklauseln
Anders verhält es sich bei einer Rückholklausel im Leihvertrag. Die kommt oft zum tragen, wenn der verleihende Verein entweder die Befürchtung hat, ihr eigener Spieler auf der gleichen Positionen verletzt sich und man müsse reagieren, oder wenn der Verein merkt wie stark der Spieler auftrumpft. Dann wird der Leihvertrag aufgelöst, der Spieler kehrt zurück und der Leihverein bekommt eine kleine Abfindung.
Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt. Dadurch gewährleistet der verkaufende Verein, den Spieler nicht endgültig zu verlieren, sollte er sich bei seinem neuen Verein weiterentwickeln und das Interesse des Verkäufervereins wieder wecken. Durch eine Rückkaufklausel verliert der Käuferverein zwar an Planungssicherheit, jedoch ist die für den Spieler zu zahlende Ablösesumme meistens geringer. Hierin liegt der Vorteil für den Käuferverein: er kann sich mit einem Spieler verstärken, den er unter Umständen ohne Rückkaufklausel nicht hätte finanzieren können. Sollte der Spieler seine Fähigkeiten unter Beweis stellen können und die Rückkaufoption gezogen werden, kann oft ein Betrag eingenommen werden, der die gezahlte Ablösesumme übersteigt.
--> Wenn ManCity also ernst macht, werden wir uns nicht wirklich wehren können
Gegen den willkürlichen Entzug von Dauerkarten
Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)
Und nochmal bestätigst du das, was ich gesagt habe. City muss mit Angelino einen neuen Vertrag verhandeln, denn bis auf eine festgelegte Ablösesumme zwischen beiden Vereinen, gibt es keinen gültigen Vertrag zwischen Spieler und dem zurückkaufenden Verein.schmidder hat geschrieben:Nein. Der komplette Text lautetelbosan hat geschrieben: ↑Mo Jan 04, 2021 9:35 pmAber du bestätigst doch genau das, was ich geschrieben habe. Der Spieler besitzt einen gültigen Vertrag beim Käufer-Verein. Das sind wir. Und dort ist lediglich eine feste Ablösesumme in höhe von 40 Millionen für City hinterlegt. Mehr nicht. Es existiert kein Vertrag mehr zwischen dem Spieler und City. Der muss - im Falle eines versuchten aktivieren der Klausel - zwischen dem Spieler und City neu verhandelt werden.schmidder hat geschrieben:Nein da irrst du
Quelle:Rückkaufklauseln
Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt
https://sportsandlaw.de/juristisches-ei ... gsklauseln
Anders verhält es sich bei einer Rückholklausel im Leihvertrag. Die kommt oft zum tragen, wenn der verleihende Verein entweder die Befürchtung hat, ihr eigener Spieler auf der gleichen Positionen verletzt sich und man müsse reagieren, oder wenn der Verein merkt wie stark der Spieler auftrumpft. Dann wird der Leihvertrag aufgelöst, der Spieler kehrt zurück und der Leihverein bekommt eine kleine Abfindung.
Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt. Dadurch gewährleistet der verkaufende Verein, den Spieler nicht endgültig zu verlieren, sollte er sich bei seinem neuen Verein weiterentwickeln und das Interesse des Verkäufervereins wieder wecken. Durch eine Rückkaufklausel verliert der Käuferverein zwar an Planungssicherheit, jedoch ist die für den Spieler zu zahlende Ablösesumme meistens geringer. Hierin liegt der Vorteil für den Käuferverein: er kann sich mit einem Spieler verstärken, den er unter Umständen ohne Rückkaufklausel nicht hätte finanzieren können. Sollte der Spieler seine Fähigkeiten unter Beweis stellen können und die Rückkaufoption gezogen werden, kann oft ein Betrag eingenommen werden, der die gezahlte Ablösesumme übersteigt.
--> Wenn ManCity also ernst macht, werden wir uns nicht wirklich wehren können
Dementsprechend hätten wir nur ein Problem, wenn City kaufen will und Angelino auch wieder zurück will. Will Angelino in Leipzig bleiben, kann City sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln. Dann ist ihre Klausel nichts wert.
Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)
Will Angelino in Leipzig bleiben, kann City sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln. Dann ist ihre Klausel nichts wert.
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Genau so ist es! Denn hier sprechen wir über ein Vorkaufrecht, sonst nichts! City hat nur dann was davon, wenn wir Angelino abgeben wollen.
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Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)
Ich würde vermuten, dass es da auch von Seiten des Spielers entsprechenden Unterschriften unter Klauseln zu diesem Thema gibt als man diese Rückkaufoption abschloß. Ansonsten wäre das Risiko für den abgebenden Verein viel zu groß eine wertlose Klausel reinverhandelt zu haben. In wieweit man dann darauf besteht, wenn der Spieler sich dann später doch äußert lieber bei aktuellen Verein bleiben zu wollen, steht noch mal auf einem anderen Blatt.Laciapu hat geschrieben: ↑Do Jan 07, 2021 10:22 am Will Angelino in Leipzig bleiben, kann City sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln. Dann ist ihre Klausel nichts wert.
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Genau so ist es! Denn hier sprechen wir über ein Vorkaufrecht, sonst nichts! City hat nur dann was davon, wenn wir Angelino abgeben wollen.
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Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)
Kicker-Rangliste Winter 2020/21: "Außenbahn defensiv - Angelino schwebt über allen"
https://www.kicker.de/bundesliga-winter ... /rangliste
Angelino, der einzige mit dem Prädikat Weltklasse.
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..Rick: "Well, scientifically, traditions are an idiot thing."---https://www.youtube.com/watch?v=MmcWw_qoMlU
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Re: [3] Angeliño (Leihe bis 2021)
Hat aber in den letzten Spielen leider auch abgebaut.