Ich hatte die Quelle noch garnicht gelesen. Und beim genaueren hinsehen ist dieser Herr tatsächlich zweimal gesetzt. Einmal vom Ligaverband und einmal vom DFL.LE79 hat geschrieben:Ich nicht. siehe Quelle. Aber danke für den Hinweis.

Ich hatte die Quelle noch garnicht gelesen. Und beim genaueren hinsehen ist dieser Herr tatsächlich zweimal gesetzt. Einmal vom Ligaverband und einmal vom DFL.LE79 hat geschrieben:Ich nicht. siehe Quelle. Aber danke für den Hinweis.
http://www.fussballkreis-darmstadt.de/E ... beiter.pdfEB9005 hat geschrieben:Ist der Mann denn beim SV Darmstadt angestellt? ich finde nur:LE79 hat geschrieben:und 2 aus Darmstadt (wo die wohl hinwollen). Ehrlich.:?
Rechtsanwalt Dr. Karl-Ernst Engelbrecht aus 64283 Darmstadt ist tätig in den Rechtsgebieten Vereinsrecht, Verbandsrecht, Sportrecht und Zivilrecht
Dass er nun aus Darmstadt kommt sollte also irrelevant sein.
Das Recht nimmt sie sich nicht heraus. Sie nimmt sich lediglich das Recht heraus, zu bestimmen, wie Vereine aufgestellt sein müssen, die in ihren Kreis aufgenommen werden möchten.marda304 hat geschrieben:Was ich nicht ganz vestehe ist, warum der DFB/DFL sich herausnimmt zu entscheiden, was ein Verein ist/darf bzw. wie er sich zusammensetzen muss. Dafür gibt es doch ein Vereinsrecht gem. BGB.
Und das einzige Recht, das sie sich hierzu herausgenommen hat besagt, dass im Verein die Mitglieder den Vorstand wählen müssen. Besagen zumindest die Lizenzstatuten. Und dieses Statut erfüllt RB.Steak vom Ochsen hat geschrieben:Das Recht nimmt sie sich nicht heraus. Sie nimmt sich lediglich das Recht heraus, zu bestimmen, wie Vereine aufgestellt sein müssen, die in ihren Kreis aufgenommen werden möchten.
Wir haben aber nicht nur Auflagen sondern Bedingungen. Das ist da das schlimme.Erfolgsfan hat geschrieben:Ich verstehe die Aufregung nicht. Die Lizenz ist - mit Auflagen - erteilt. Wird eine Lizenz mit Auflagen erteilt, ist die Spielgenehmigung für Bundesliga und 2. Bundesliga gewährleistet. Der Club muss die erteilten Auflagen allerdings während der Saison erfüllen, ansonsten wird er mit Sanktionen wie Geldstrafen oder Punktabzügen belegt.
Insofern ist klar, dass RB in der 2.Liga startet. Die "Planungsunsicherheit" gibt es nicht. Nur die Unsicherheit, ob die Auflagen bestehen bleiben.
Informiere Dich mal richtig!Erfolgsfan hat geschrieben:Ich verstehe die Aufregung nicht. Die Lizenz ist - mit Auflagen - erteilt. Wird eine Lizenz mit Auflagen erteilt, ist die Spielgenehmigung für Bundesliga und 2. Bundesliga gewährleistet. Der Club muss die erteilten Auflagen allerdings während der Saison erfüllen, ansonsten wird er mit Sanktionen wie Geldstrafen oder Punktabzügen belegt.
Insofern ist klar, dass RB in der 2.Liga startet. Die "Planungsunsicherheit" gibt es nicht. Nur die Unsicherheit, ob die Auflagen bestehen bleiben.
marda304 hat geschrieben: Steht der DFB über dem Gesetz?