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von Wuppertaler » Mi Aug 14, 2019 11:36 am
Aus einem Interview mit Andreas Georgi, dem Vorstandschef des CFC e.V. mit den Leuten der cfc-fanpage. Er ist übrigens Jurist.
Frage: Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Notvorstand für den Chemnitzer FC e.V. eingesetzt. Was war der Grund dafür?
Andreas Georgi: Der Grund ist, dass unser Vorstand satzungsgemäß aus mindestens 3 Personen bestehen muss und dies nach dem Rücktritt von Thomas Uhlig nicht mehr gegeben war. Der Vorstand wird jedoch für eine Reihe von Aufgaben im insolvenzfreien Bereich benötigt. Zum Beispiel, um eine Mitgliederversammlung einzuberufen, Beschlüsse über die Tagesordnung zu fassen oder den Verein als Beteiligter im Insolvenzverfahren zu vertreten. Auch die Aufnahme von neuen Mitgliedern, die nach der vorliegenden Literatur und Rechtsprechung in der Insolvenz auf Ausnahmen, insbesondere aktive Spieler, beschränkt ist, kann nur durch den Vorstand erfolgen. Und wenn die erforderliche Anzahl von Vorstandsmitgliedern fehlt, sieht das Gesetz (Par. 29 BGB) genau dafür die Bestellung eines Notvorstandes vor. Ich war daher verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen, was ich bereits im April getan habe.
Es ist also nicht die Bildung des Notvorstandes, die Unruhe und rechtliche Unsicherheit bringt, sondern das Fehlen eines Vorstandes und ein unsachlicher Umgang mit dem Beschluss des Amtsgerichtes. Ich kann insofern nur allen Mitgliedern, Fans und Sponsoren/Investoren versichern, dass es allein darum geht, die Interessen des Vereins und seiner Mitglieder in dem durch die Insolvenz gesteckten engen Rahmen zu wahren. Es ist weder möglich, noch beabsichtigt, in die dem Insolvenzverwalter obliegenden wirtschaftlichen Belange, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Lizenzierung, einzugreifen. Im Gegenteil, die Durchführung einer Mitgliederversammlung und die bereits mehrfach vorgeschlagene Einführung einer Beitragspflicht der Mitglieder in der Insolvenz könnte zur Befriedigung des Vereins und zu zusätzlichen Einnahmen für den Erhalt des Nachwuchsleistungszentrums und der Frauenabteilung führen. Ich sehe keinen plausiblen Grund, diese Möglichkeiten nicht zu nutzen - ganz abgesehen davon, dass die Durchführung der Mitgliederversammlung satzungsgemäß erforderlich ist, um einen neuen Aufsichtsrat zu wählen, der dann einen neuen Vorstand bestellen kann.
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