ALLES AUF EINEM BLICK - DER VIDEOBEWEIS

Leipzig - (11.09.2018) Er ist des einen Freud und des anderen Leid – der Videobeweis. Seit Beginn der laufenden Saison gehört er nun auch offiziell zum Regelwerk der Fußballbundesliga. Aus diesem Grund haben wir nochmal alle wichtigen Infos und Neuerungen zusammengefasst und die Gelegenheit genutzt auf die Einsätze des Videobeweises in Spielen mit Leipziger Beteiligung zurückzublicken


Nachdem der Videobeweis nun über zwei Saisons hinweg in der Bundesliga getestet wurde, in der Saison 2016/17 nur „offline“ ohne Eingriffe in den Spielbetrieb und in der vergangenen Saison „live“ mit Auswirkung auf das Geschehen, wurde die dauerhafte Einführung im März endgültig beschlossen. Insgesamt 17 der 18 Bundesligisten aus der Saison 2017/2018 stimmten für eine Aufnahme in den Regelkatalog der Bundesliga.
Es ist also Zeit für eine Auffrischung bei allen
Fußballfans.
Wann darf der Videoschiedsrichter überhaupt eingreifen? Eine Frage, dessen
Antwort für viele Fußballfans im letzten Jahr noch unklar war. Um diese
Fragezeichen in den Gesichtern der begeisterten Fußballzuschauer künftig zu
vermeiden, hier nochmal alles im Schnelldurchlauf:
Wann, wie und warum?
Grundsätzlich soll der Videoschiedsrichter, der seinen
zentralen Sitz in Köln hat, nur dann eingreifen, wenn der Schiedsrichter eine
Situation nicht oder gar falsch wahrgenommen hat -kurz und knapp
zusammengefasst- also bei schweren Fehlentscheidungen. Jene Situationen können
Elfmeterentscheidungen sein. Sollte der Schiedsrichter einen Strafstoß zu Unrecht
gegeben oder ein Foul im Strafraum übersehen haben, so ist es die Aufgabe
des Videoschiedsrichters, ihn darauf aufmerksam zu machen.
Nach demselben Schema funktioniert der Videobeweis bei zu Unrecht gegebenen
Platzverweisen oder eben nicht geahndeten Fouls, die mit der roten Karte zu
bestrafen sind.
Einen nicht gerechtfertigten Platzverweis, der vom Videoschiedsrichter
korrigiert wurde, gab es übrigens nur ein einziges Mal in der letzten Saison.
Ein Frankfurter Spieler wurde im Heimspiel gegen Bayern München wieder aus der
Kabine geholt.
Doch zurück zum eigentlichen Thema. Der Videoschiedsrichter hat auch die Aufgabe
Tore zu überprüfen. Klingt einfach, ist es aber nicht. Denn dabei muss er auf
möglicherweise vorangegangene Fouls, Handspiele oder Abseitssituationen in der
Entstehungsgeschichte achten. Zu guter Letzt soll der Videobeweis
Spielerverwechslungen korrigieren. Zum Beispiel für den Fall, dass der falsche
Spieler die gelbe Karte für ein Foul sieht.
Ein Sorgenkind der vergangenen Saison
Nun gab es aber in der Saison 2017/2018 auch einige Probleme. Ein oft genanntes Beispiel dafür ist die kalibrierte Abseitslinie, also eine Hilfslinie zur genauen Beurteilung von strittigen Abseitssituationen. Diese Linie funktionierte am ersten Spieltag der vergangenen Saison nur in wenigen Spielen optimal beziehungsweise stand nicht in allen zur Verfügung. Aus diesem Grund beschloss man vorerst auf den Einsatz der Abseitslinie zu verzichten. Dieses vorerst zog sich in etwa bis zur aktuell laufenden Woche. Denn ab dieser Saison soll es nun endlich eine funktionsfähige kalibrierte Linie geben, die vom International Football Association Board zerifiziert wurde. Für alle die nicht wissen was das ist, es ist die Institution, die für Regeländerungen im Fußball verantwortlich ist.
Wie dringend die Linie gebraucht wird, wissen alle RB Fans
spätestens seit dem Heimspiel gegen den Hamburger SV zu Beginn des Jahres.
Der Hamburger Stürmer Filip Kostic erzielte den 1-1 Ausgleich aus einer
abseitsverdächtigen Position. Fernsehbilder belegten im Nachhinein, dass es
sich um ein klares Abseits gehandelt hatte. Dennoch griff der Videoschiedsrichter
in diesem Spiel nicht ein. Für die Verantwortlichen, war die nicht vorhandene
kalibrierte Abseitslinie wohl das Problem.
Was ist eigentlich los?
Ein zweiter Kritikpunkt am Videobeweis ist die mangelnde
Transparenz. Das ganze lässt sich an einem einfachen Fallbeispiel erklären. Heimmannschaft
A erzielt im Spiel gegen Auswärtsmannschaft B ein Tor. Die Fans der
Heimmannschaft A jubeln und freuen sich über den Treffer, bis sie merken, dass
der Schiedsrichter auf dem Rasen eine Hand an sein Head-Set führt und nur
wenige Augenblicke später einen Bildschirm in die Luft malt. Allen ist klar,
das Tor ist aberkannt worden. Niemandem im Stadion ist jedoch bewusst aus
welchem Grund. Stand der Stürmer im Abseits? Ist dem Tor ein Handspiel oder ein
Foul vorausgegangen? – Aufgeklärt werden diese Fragen erst nach Abpfiff des
Spiels, wenn die Stadionzuschauer eine Zusammenfassung des Spieles im Fernsehen
schauen.
Zahlreiche Fans und sogar Funktionäre wünschen sich also Bildmaterial auf den
Stadionleinwänden, wie dies auch bei der WM der Fall war. Aufgrund abweichender
Stadionleinwandqualitäten in der Bundesliga wird es diese jedoch nicht geben.
Stattdessen informieren kurze Texteinblendungen, warum der Schiedsrichter mit
dem Videoassistenten kommuniziert und welche Situation er überprüft. Wir können
also gespannt auf diese neue Funktion sein.
Zahlen, Zahlen, Zahlen
Nun möchte ich noch einmal einen Blick zurück auf die vergangene Saison werfen. Laut offiziell von der DFL bestätigten Zahlen wurden in der vergangenen Saison 64 Fehlentscheidungen verhindert. Überprüft wurden allerdings ganze 1870 Situationen in 306 Spielen. Jedoch kam es nur in den wenigsten Fällen auch zu einer Kommunikation zwischen dem Schiedsrichter und seinem Videoassistenten. Besonders häufig griff der Videoschiedsrichter bei Elfmeterentscheidungen ein. 26 Strafstöße wurden von ihm gegeben und 13 aberkannt.
In den Spielen von RB Leipzig griff der Videoassistent sechs
Male entscheidend ein. Nur ein einziges Mal profitierten die Leipziger davon.
Das war am 28. Spieltag in Hannover als das vermeintliche 3-3 der Gastgeber
wieder aberkannt wurde. In den anderen fünf Situationen musste man das Nachsehen haben und die Entscheidung des
Videoassistenten hinnehmen. Zweimal,
einmal gegen Hamburg und einmal gegen Frankfurt, wurden Elfmeter wieder
aberkannt. Zwei von den 13 zurückgenommen Elfmeterentscheidungen betrafen also
uns. Keine geringe Quote.
Im spektakulären Spiel in Dortmund bekamen die Schwarz-Gelben nach dem Eingriff
des Videobeweises einen Elfmeter und Willi Orban flog in Bayern durch seine
Empfehlung vom Platz.
Die letzte Situation mit Leipziger Beteiligung ist meiner Meinung nach sehr
umstritten und ereignete sich vergangenen Dezember beim Heimspiel gegen Mainz.
Ein Mainzer Spieler bekam an der Strafraumgrenze der Leipziger von Stefan Ilsanker zwei Tritte gegen sein Bein, woraufhin er zu Boden geht. Der Schiedsrichter ließ das Spiel vorerst weiterlaufen und nahm erst bei der nächsten Spielunterbrechung, wie vorgesehen ist, Kontakt zu seinem Videoassistenten auf. Ziemlich eindeutig für diesen war, dass es sich in der Situation um ein Foul gehandelt hat. Strittig blieb noch zu beurteilen, ob das Foul außer- oder innerhalb des Strafraumes stattgefunden hat. Letztendlich entschieden beide Schiedsrichter zusammen, dass das Foul noch außerhalb des Strafraumes stattgefunden hat und somit ein Strafstoß die falsche Entscheidung wäre. Bis hier hin wurde vom Schiedsrichterteam alles richtig bewertet, der Schiedsrichter auf dem Platz entschied jedoch auf Empfehlung des Videoassistenten nun auf einen Freistoß für die Mainzer, infolge dessen ein Tor erzielt wurde. Da es keine klare Fehlentscheidung des Schiedsrichters ist, einen Freistoß nicht zu geben, und die Korrektur einer solchen Entscheidung nicht zum Aufgabenbereich des Videoassistenten gehört, hätte es den Freistoß eigentlich nicht geben dürfen und das Spiel hätte an der Stelle weiterlaufen müssen, an der der Schiedsrichter aufgrund seiner Kommunikation mit dem Videoschiedsrichter unterbrach.
Hinzu kommen noch Situationen, in denen der ein oder andere Fußballfan eine Fehlentscheidungen gesehen hat, der Videoschiedsrichter aber nicht zum Einsatz kam. Ob man diese Situationen jetzt als richtig oder falsch behandelt bezeichnen will, bleibt jedem selbst überlassen.
Zum Ende nun für alle Interessenten noch eine kleine Randbemerkung. Die Teams, die sich in der letzten Saison wohl am häufigsten über den Einsatz des Videobeweises gefreut haben müssen, sind Stuttgart und Dortmund. Der Videobeweis griff jeweils neun beziehungsweise acht Mal zugunsten der beiden Teams ein. Die Bayern sind in dieser Statistik, anders als man denkt, nicht weit oben. Sechs Mal entschied der Videobeweis bei einer Überprüfung gegen die Bayern. Im Großteil der Situationen auch zu Recht. Dennoch profitierten sie auch viermal vom Eingriff des Videoassistenten.
emi.rbgt.39
Permalink:
https://www.rb-fans.de/artikel/20180821-special-videobeweis.html
- Schiedsrichter
- VAR
- videobeweis
- Videoschiedsrichter